Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht
 

Das Arbeitsrecht ist ein weitreichendes und weitverzweigtes Rechtsgebiet. Für fast alle Arbeitnehmer ist der Arbeitsplatz von existenzieller Bedeutung, so dass Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis meist die Existenz einer Familie gefährden. Daher ist es auch unumgänglich fachkundige Beratung einzuholen.

Auch ist das Arbeitsverhältnis ein sehr sensibles Geflecht von wechselseitigen Verpflichtungen und natürlich auch Rechten. Nicht nur hat der Arbeitgeber Rechte, die er gegenüber dem Arbeitnehmer durchsetzen kann, sondern es bestehen natürlich auch Rechte, insbesondere Schutzrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Kündigung

Besonders hart trifft es den Arbeitnehmer, wenn einer arbeitgeberseitige Kündigung ausgesprochen wird.

Hier sind u.a. folgende Punkte zur Verteidigung für den Arbeitnehmer zu beachten:

3 Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. (Wird diese Frist versäumt, ist es kaum noch möglich einer Kündigungsschutzklage auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes beim zuständigen Arbeitsgericht durchzuführen.)
Form der Kündigung. (Schriftform ist seit dem 01.05.00 gesetzlich vorgeschrieben.)
Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
Liegen sonstige Unwirksamkeitsgründe vor? (Schutzgesetze Mutterschutzgesetz,
tarifvertragliche Bestimmungen  usw..)

Diese Punkte sind bezüglich der Wirksamkeit der Kündigung zunächst zu überprüfen.

Sind Angriffspunkte vorhanden, ist weiter zu prüfen, ob der Gerichtsweg eingeschlagen werden soll oder ob eine außergerichtliche Einigung wie Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag durchgeführt werden kann.

Weitere häufig vorkommende Probleme aus dem Bereich des Arbeitsrechtes sind u.a.

Lohnansprüche/Lohneingruppierungen
Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche
Überstundenvergütung
Versetzung/Umsetzung
Zeugnisanspruch/Zeugnisberichtigungsanspruch
Streitigkeiten aus dem Ausbildungsverhältnis
Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
 

Auch bei der Geltendmachung dieser Ansprüche ist zu beachten, dass eventuelle Ausschlussfristen aus Tarifverträgen ablaufen können. Daher ist auch hier der Weg  zu einem Anwalt oft notwendig und auch ratsam.

Die Verfolgung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis mit Hilfe des Gerichts werden zunächst in einer Güterverhandlung erörtert. Hier wird seitens des Gericht versucht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Dies soll den Parteien die Möglichkeit geben, auch nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung, das Arbeitsverhältnis unter guten Bedingungen fortzuführen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, wird vom Gericht ein Kammertermin für eine mögliche Entscheidung anberaumt.

Aufgrund der Tatsache, dass das Arbeitsrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet darstellt, ist hier nur ein ganz kurzer Abriss möglich. Die einzelnen Streitigkeiten oder Probleme aus diesem Gebiet sollten daher mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.


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