Zivilrechtliches Klageverfahren
Das zivilrechtliche Klageverfahren
Das zivilrechtliche Klageverfahren vollzieht sich nach der ZPO in mehreren Schritten.
Zunächst wird die sogenannte Klageschrift bei Gericht unter Begründung der Ansprüche eingereicht. Hierbei ist ein Prozeßkostenvorschuß an das Gericht zu zahlen, der sich nach der Höhe des Gegenstandswertes bemißt und sich somit nach der Höhe der Forderung richtet. Ohne diesen Gerichtskostensvorschuß wird das Gericht nicht tätig. Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses stellt das Gericht die Klage der Beklagtenseite zu.
Mit der Zustellung der Klage wird die Beklagtenseite aufgefordert, innerhalb von 2 bzw. 3 Wochen zu erklären, ob man sich gegen die Klage verteidigen will.
In aller Regel setzt das Gericht eine weitere Frist von 2 Wochen, in der auf die Klage erwidert werden kann.
Diese Klageerwiderung schickt das Gericht den Prozeßbevollmächtigten der Klägerseite zu. Soweit das Gericht es für notwendig erachtet, wird auch der Klägerseite eine weitere Frist von in aller Regel 2 Wochen gesetzt, in der auf diese Klageerwiderung wiederum geantwortet werden kann.
Danach setzt das Gericht in aller Regel einen Gerichtstermin fest. Je nach Sachlage wird das Gericht auch zu diesem Termin Zeugen laden. Soweit das Gericht der Auffassung ist, daß auch eine vergleichsweise Lösung möglich ist, wird das Gericht einen Termin bestimmen, in dem über die Vergleichsmöglichkeiten gesprochen wird.
Das gesamte Klageverfahren kann sich im Hinblick auf die jeweils gesetzte Frist dann mehrere Monate hinziehen.
Soweit das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnet, sind die Parteien grundsätzlich auch verpflichtet, zu dem Gerichtstermin persönlich zu erscheinen. Regelmäßig hält das Gericht das persönliche Erscheinen dann für erforderlich, wenn noch eine weitere Sachaufklärung notwendig erscheint.
Wir werden Sie regelmäßig über die eingehenden und ausgehenden Schriftsätze durch Zusendung einer Abschrift informieren. Soweit wir weitere Informationen von ihnen benötigen, werden wird dies in einem Begleitschreiben jeweils mitteilen.
Soweit bei Ihnen neue Informationen während des Klageverfahrens, die für die Sach - und Rechtslage von Bedeutung sein können, eingehen, teilen Sie uns dies bitte sofort mit, damit wir fristgerecht auf die jeweiligen Schriftsätze der Gegenseite antworten können. Insbesondere ist wichtig, daß Sie uns hinsichtlich der Zeugen, die unseren Sachvortrag bestätigen können, den genauen Namen und die genaue Anschrift mitteilen, damit diese Zeugen gegebenenfalls vom Gericht geladen werden können.
Um Sie möglichst umfassend und gut vertreten zu können, ist es notwendig, daß wir alle Informationen, die für den Prozeßstoff wichtig sein können, von Ihnen möglichst früh erhalten. Eine möglichst frühe Information führt auch dazu, daß von Beginn an eine umfassende juristische Beratung möglich ist und daß die Prozeßrisiken von uns genau eingeschätzt werden können. Nur so kann auch eine gute juristische Beratung ihnen gegenüber erfolgen.
Das Gericht kann im Zivilprozeß einen Sachvortrag, der nicht innerhalb der Frist eingeht, als verspätet rügen. Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, daß Sie uns über den gesamten Streitstoff rechtzeitig informieren. Nur so ist gewährleistet, dass wir dem Gericht auch alle notwendigen Informationen für die gerichtliche Entscheidung zuleiten können.