Strafrecht

 

Ablauf einer strafrechtlichen Hauptverhandlung

 

An der Hauptverhandlung nehmen außer Ihnen und mir als Verteidiger noch der Staatsanwalt, die Protokollführerin und das Gericht teil. Das Gericht besteht aus einem Berufsrichter, der den Vorsitz führt, und in Schöffengerichtssachen aus zwei Laienrichtern.

Sie nehmen an meiner Seite Platz. Ich werde Ihnen im Gericht zeigen, wo dies sein wird. Aus Gründen besserer Kommunikationsmöglichkeiten werden wir eine andere Sitzordnung nicht akzeptieren.

Sobald das Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung den Verhandlungssaal betritt, erheben sich alle Anwesenden und warten, bis der Vorsitzende Richter zum Platznehmen auffordert.

Der Vorsitzende Richter eröffnet die Gerichtssitzung und ruft Ihre Strafsache auf. Alle in dieser Sache geladenen und schon erschienenen Personen betreten sodann den Sitzungssaal. Entweder belehrt der Vorsitzende Richter gleich die bei Aufruf erschienenen Zeugen, oder er bittet diese mit dem Hinweis nach draußen, dass ihre Vernehmung erst später erfolgen wird.

Sodann beginnt der Richter mit der Identitätsprüfung und vernimmt Sie zur Person.

Der Staatsanwalt verliest sodann die Anklageschrift. Dies ist erforderlich, da in der Regel weder der Staatsanwalt noch die Beisitzer die Akte kennen.

Der Vorsitzende stellt sodann die Formalien fest, die zur Zulassung der Hauptverhandlung führen.

Sie selbst werden sodann durch den Vorsitzenden Richter darüber belehrt, dass es Ihnen freisteht, zur Sache Angaben zu machen oder zu schweigen. Ich habe Ihnen eingehend erklärt, welches Verhalten im vorliegenden Fall welche Vor- und Nachteile hat und empfehle Ihnen, sich an die gemeinsame Absprache zu halten.

Sie haben das Recht, im Zusammenhang zu erzählen und alle Hintergründe aufzuzeigen. Sollte das Gericht dies verhindern und ein Frage- und Antwortspiel verlangen, werde ich mich engagiert zu Wort melden und dies verhindern.

Nach Ihrer Einlassung zur Sache tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Die Zeugen werden vernommen. Die Zeugen dürfen ihr Wissen ebenfalls im Zusammenhang darstellen. Nach dieser zusammenhängenden Darstellung können diese befragt werden. Erfragt werden dürfen nur Tatsachen. Zunächst darf das Gericht Fragen stellen; dann geht das Fragerecht über auf den Staatsanwalt; danach wird mir die Möglichkeit gegeben zu fragen und letztlich werden Sie gefragt, ob auch Sie noch Fragen an den Zeugen stellen wollen. Sie sollten dieses Fragerecht jedoch nur ausüben, wenn Sie die Antwort kennen oder aber vorher die Frage mit mir erörtern. Zu diesem Zweck können wir selbstverständlich immer die Hauptverhandlung kurz unterbrechen lassen.

Nach der Vernehmung des Zeugen entscheidet das Gericht darüber, ob der Zeuge vereidigt wird. Während die Vereidigung früher die Regel war, ist sie heute eher die Ausnahme.

Nach jeder Beweiserhebung richtet das Gericht an Sie die Frage, ob Sie dazu eine Erklärung abgeben wollen.

Sollten Sie dies wünschen, bitte ich Sie, diese Erklärung mit mir abzustimmen. Auch der Staatsanwalt und ich können entsprechende Erklärungen abgeben, die allerdings den Schlussvortrag nicht vorwegnehmen dürfen.

An geeigneter Stelle kann gegebenenfalls eine Verfahrenseinstellung angesprochen werden.

Die Beweisaufnahme sieht auch die Verlesung von Urkunden vor. Zumindest das Verkehrszentralregister und das Bundeszentralregister werden, Ihre Person betreffend, auszugsweise verlesen.

Nach der Beendigung der Beweisaufnahme erhalten zunächst der Staatsanwalt und danach der Verteidiger Gelegenheit, zu plädieren. Dabei werden Anträge an das Gericht herangetragen.

Das Gericht gibt Ihnen dann selbst Gelegenheit, etwas zu Ihrer Verteidigung vorzubringen. Danach erhalten Sie „das letzte Wort“, das heißt, dass Sie nochmals Gelegenheit haben, sich darzustellen. Sie können selbstverständlich darauf verzichten und sich mir, als Ihrem Verteidiger, anschließen.

Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Nach der Beratung erfolgt die Urteilsverkündung, zu der sich die im Saal Anwesenden von ihren Plätzen zu erheben haben.

Der Vorsitzende erläutert sodann kurz die Gründe, die zu dem Gerichtsurteil führten. Staatsanwalt, Verteidigung und der Angeklagte dürfen ihn dabei nicht unterbrechen. Einwände sind nach der Hauptverhandlung mit mir zu erörtern.

Das Gericht belehrt sodann über die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen oder das Urteil anzunehmen. Wir werden Gelegenheit haben, uns darüber zu verständigen.

Danach ist das Verfahren vor diesem Gericht beendet.

Für den Fall, dass noch Fragen zu klären sind, stehe ich zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn vor dem Gerichtssaal zur Verfügung.


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