Kanzlei

uwilde        Ulrich Wilde     

        Rechtsanwalt und Notar a. D.

           Lange Straße 56, 49733 Haren (Ems),

           Telefon: (05932) 72 75 0 • Telefax: (05932) 72 75 20

           Email: info@ra-wilde.de, Homepage: www.ra-wilde.de

 

 

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einige Rechtsgebiete vorstellen.

Sozialrecht

Anwaltliche Beratung auf dem Gebiet des Sozialrechts wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Nicht jeder weiß jedoch, was alles in das Gebiet des Sozialrecht fällt.

Das Sozialrecht umfasst z. B.  folgende Teilgebiete:

Altersrente
Vertragsarztrecht
Berufsunfähigkeitsrente
Arbeitsunfall
Berufskrankheiten
Wegeunfall
Pflegeversicherung
Kindergeld
Elterngeld etc.
Erwerbsminderungsrente
soziales Entschädigungsrecht
Streitigkeiten mit der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung
Arbeitslosengeld
Sozialversicherungsrecht (auch für Selbständige)
Schwerbehindertenrecht

Der Beratungsbedarf auf diesen Rechtsgebieten ist groß, wobei die gesetzlichen Regelungen immer komplizierter werden. Wenn sie also auf einem dieser Gebiete Fragen haben und eine anwaltliche Vertretung gegenüber den Behörden oder gegenüber dem Sozialgericht notwendig ist, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Verkehrsunfallrecht-Bußgeldsachen

Die Rechtsfragen, die bei einem Verkehrsunfall auftauchen, sind für den juristischen Laien oft in keiner Weise überschaubar.

Die zentralen Fragen sind:

Wer hat den Verkehrsunfall verschuldet?
Welche Schadensersatzansprüche kann ich durchsetzen?
Gegen wen werden Bußgeldverfahren oder gar Strafverfahren eingeleitet?


Schon die Frage des Verschuldens ist oft recht kompliziert. Selbst wenn der Fall relativ eindeutig scheint, können die einzelnen Schadensersatzansprüche von dem juristischen Laien oft nicht überblickt werden. Insbesondere dann, wenn Unfallbeteiligte verletzt sind, kann die Höhe eines zu zahlenden Schmerzensgeldes von einem Laien nicht überblickt werden.

In einem gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahren oder Strafverfahren können Sie sich nur dann sachgerecht verteidigen, wenn Sie auch den Akteninhalt genau kennen. Zur Kenntnis des Akteninhalts kommt noch hinzu, dass der Akteninhalt auch juristisch korrekt bewertet werden muss, da nur so eine optimale Verteidigung gewährleistet ist. Diese Arbeit kann nur von einem Rechtsanwalt geleistet werden. Auch wenn der Sachverhalt zunächst einfach erscheint, unterliegt der Laie oft einer Fehleinschätzung, die dazu führt, dass erhebliche Schadenersatzansprüche verloren gehen. Bei der Kompliziertheit des Rechtsgebietes kann auch bei vermeintlich einfach gelagerten Fällen nur dazu geraten werden, frühzeitig einen Rechtsanwalt zur Durchführung der gesamten Angelegenheit zu beauftragen.

Strafrecht

Jeder strafrechtliche Vorwurf gegen eine Person stellt für diese Person eine ganz erhebliche Belastung dar.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Beschuldigung unzutreffend ist und man gar nicht weiß, warum eigentlich ermittelt wird.
Auf jedem Fall sollte seitens des Beschuldigten zunächst von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden.
Ohne Kenntnis des Akteninhaltes ist jede Aussage für den Beschuldigten mit einer erheblichen Gefahr späterer Nachteile verbunden.
Ich rate daher dringend dazu, einen Rechtsanwalt immer schon dann aufzusuchen, wenn ein Ermittlungsverfahren bekannt wird.
Der Rechtsanwalt wird dann zunächst bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten anfordern, den Inhalt prüfen und dann die optimale Verteidigung mit dem Mandanten besprechen.
Es ist auch ratsam, einen Rechtsanwalt immer schon dann aufzusuchen, wenn ein Ermittlungsverfahren droht, da schon im Vorfeld durch den Rechtsanwalt geeignete Maßnahmen vorgenommen werden können, die eine Verteidigung in dem Strafverfahren wesentlich erleichtert.  

 

Erbrecht

Welche rechtliche Möglichkeiten stehen hierzu zur Verfügung?

Eigenhändiges Testament

Notarielles Testament

Notarieller Erbvertrag

Das eigenhändige Testament ist von den 3 genannten Möglichkeiten das günstigste aber auch das unsicherste. Zur Wirksamkeit ist lediglich erforderlich, dass Sie oder Sie zusammen mit ihrem Ehepartner handschriftlich ihren letzten Willen erklären.

Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag stellen zunächst sicher, dass die Testierfähigkeit durch den Notar festgestellt ist. Weiterhin ist durch gesetzliche Vorschriften gewährleistet, dass im Erbfall auch tatsächlich das Testament oder der Erbvertrag eröffnet wird. Sie können somit sicher sein, dass die von ihnen gewünschten erbrechtlichen Folgen auch tatsächlich eintreten.

Der Unterschied zwischen einem notariellen Testament und einem notariellen Erbvertrag besteht darin, dass der Erbvertrag grundsätzlich nicht frei widerruflich ist. Allerdings wird der Notar sie dahingehend beraten, dass auch in einem Erbvertrag unter bestimmten Voraussetzungen Widerrufsmöglichkeiten eingebaut werden.


Vorherige Seite: Neue Kanzleiräume
Nächste Seite: Ulrich Wilde