Kanzlei
Ulrich Wilde
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Lange Straße 56, 49733 Haren (Ems),
Telefon: (05932) 72 75 0 • Telefax: (05932) 72 75 20
Email: info@ra-wilde.de, Homepage: www.ra-wilde.de
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einige Rechtsgebiete vorstellen.
Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst z. B. folgende Teilgebiete:
Altersrente
Vertragsarztrecht
Berufsunfähigkeitsrente
Arbeitsunfall
Berufskrankheiten
Wegeunfall
Pflegeversicherung
Kindergeld
Elterngeld etc.
Erwerbsminderungsrente
soziales Entschädigungsrecht
Streitigkeiten mit der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung
Arbeitslosengeld
Sozialversicherungsrecht (auch für Selbständige)
Schwerbehindertenrecht
Der Beratungsbedarf auf diesen Rechtsgebieten ist groß, wobei die gesetzlichen Regelungen immer komplizierter werden. Wenn sie also auf einem dieser Gebiete Fragen haben und eine anwaltliche Vertretung gegenüber den Behörden oder gegenüber dem Sozialgericht notwendig ist, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Verkehrsunfallrecht-Bußgeldsachen
Die Rechtsfragen, die bei einem Verkehrsunfall auftauchen, sind für den juristischen Laien oft in keiner Weise überschaubar.
Die zentralen Fragen sind:
Wer hat den Verkehrsunfall verschuldet?
Welche Schadensersatzansprüche kann ich durchsetzen?
Gegen wen werden Bußgeldverfahren oder gar Strafverfahren eingeleitet?
Schon die Frage des Verschuldens ist oft recht kompliziert. Selbst wenn der Fall relativ eindeutig scheint, können die einzelnen Schadensersatzansprüche von dem juristischen Laien oft nicht überblickt werden. Insbesondere dann, wenn Unfallbeteiligte verletzt sind, kann die Höhe eines zu zahlenden Schmerzensgeldes von einem Laien nicht überblickt werden.
In einem gegen Sie eingeleiteten Bußgeldverfahren oder Strafverfahren können Sie sich nur dann sachgerecht verteidigen, wenn Sie auch den Akteninhalt genau kennen. Zur Kenntnis des Akteninhalts kommt noch hinzu, dass der Akteninhalt auch juristisch korrekt bewertet werden muss, da nur so eine optimale Verteidigung gewährleistet ist. Diese Arbeit kann nur von einem Rechtsanwalt geleistet werden. Auch wenn der Sachverhalt zunächst einfach erscheint, unterliegt der Laie oft einer Fehleinschätzung, die dazu führt, dass erhebliche Schadenersatzansprüche verloren gehen. Bei der Kompliziertheit des Rechtsgebietes kann auch bei vermeintlich einfach gelagerten Fällen nur dazu geraten werden, frühzeitig einen Rechtsanwalt zur Durchführung der gesamten Angelegenheit zu beauftragen.
Strafrecht
Erbrecht
Welche rechtliche Möglichkeiten stehen hierzu zur Verfügung?
Eigenhändiges Testament
Notarielles Testament
Notarieller Erbvertrag
Das eigenhändige Testament ist von den 3 genannten Möglichkeiten das günstigste aber auch das unsicherste. Zur Wirksamkeit ist lediglich erforderlich, dass Sie oder Sie zusammen mit ihrem Ehepartner handschriftlich ihren letzten Willen erklären.
Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag stellen zunächst sicher, dass die Testierfähigkeit durch den Notar festgestellt ist. Weiterhin ist durch gesetzliche Vorschriften gewährleistet, dass im Erbfall auch tatsächlich das Testament oder der Erbvertrag eröffnet wird. Sie können somit sicher sein, dass die von ihnen gewünschten erbrechtlichen Folgen auch tatsächlich eintreten.
Der Unterschied zwischen einem notariellen Testament und einem notariellen Erbvertrag besteht darin, dass der Erbvertrag grundsätzlich nicht frei widerruflich ist. Allerdings wird der Notar sie dahingehend beraten, dass auch in einem Erbvertrag unter bestimmten Voraussetzungen Widerrufsmöglichkeiten eingebaut werden.
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