Verkehrsunfallrecht
Neben anderen Rechtsgebieten hat sich unsere Kanzlei insbesondere auch auf den Bereich des Verkehrsrecht spezialisiert.
Dieser Bereich umfasst insbesondere
die Abwicklung von Ansprüchen bei Verkehrsunfällen
Bußgeldsachen
Strafsachen
Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Gerade im Straßenverkehr ist die Rechtslage, gleichgültig ob es sich um einen Verkehrsunfall handelt oder ob ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, oft sehr schwierig zu beurteilen.
Ohne die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsbeistandes steht man schnell auf verlorenen Posten. Denn nur der ausgebildete Rechtsanwalt ist in der Lage, Sie umfassend zu beraten und zu vertreten.
Wichtig ist deshalb, dass man keine Aussage gegenüber Behörden oder der Polizei vornimmt, ohne vorher mit dem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten zu haben.
Auch wenn die Rechtslage zunächst eindeutig erscheint, erlebt man ohne fachliche Unterstützung oft böse Überraschungen. Deshalb sollte immer – auch in vermeintlich eindeutig gelagerten Fällen – ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden. Nur der Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Die Rechtslage im Verkehrsrecht ist für einen Laien nicht überschaubar. Nur ein Anwalt kann eine optimale Abwicklung durchführen. Hierzu ist regelmäßig notwendig, Einsicht in die Bußgeld- oder Strafakten zu nehmen, die nur der Rechtsanwalt bekommt.
In Ihrem eigenen Interesse raten wir daher dazu, in allen Fällen möglichst umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Ansprüche durchsetzt und Ihre Verteidigung übernimmt.
Verkehrsunfallrecht - Unfallverursachung - Schadensersatz
Schon allein wenn Sie die Übersicht über verschiedene Schadenspositionen in dieser Information lesen, fällt auf, dass hier Spezialwissen erforderlich ist. Unsere Kanzlei hat eine jahrzehntelange Erfahrung bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Dies betrifft auch Auslandsunfälle.
Nach jedem Verkehrsunfall sind verschiedene Rechtsfragen zu beantworten.
1. Zunächst ist festzustellen, wer den Verkehrsunfall verursacht hat. Ist evtl. nur eine Quote durchsetzbar? Es ist also zunächst die Frage nach dem Grund des Anspruches zu klären.
Schon allein die Beantwortung dieser Frage erfordert spezialisiertes Fachwissen. Deshalb beauftragen Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Ohne die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsbeistandes steht man schnell auf verlorenem Posten. Wichtig ist deshalb, dass man keine Aussage gegenüber Behörden oder der Polizei vornimmt, ohne vorher mit dem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten zu haben. Auch wenn die Rechtslage zunächst eindeutig erscheint, erlebt man ohne fachliche Unterstützung oft böse Überraschungen. Deshalb sollte immer – auch in vermeintlich eindeutig gelagerten Fällen – ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden. Nur der Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Weiter ist es regelmäßig notwendig, Einsicht in die Bußgeld- oder Strafakten zu nehmen, die nur der Rechtsanwalt bekommt. In Ihrem eigenen Interesse raten wir daher dazu, in allen Fällen möglichst umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Ansprüche durchsetzt und Ihre Verteidigung übernimmt.
2. Nach Beantwortung des 1. Punktes ist zu prüfen, in welcher Höhe welche Schadenersatzpositionen im Einzelnen durchgesetzt werden können?
Dabei ist zunächst in jedem konkreten Einzelfall zu prüfen, welche einzelnen Schadenpositionen in Betracht kommen können. Eine Auflistung einer Auswahl von wichtigen Schadenersatzpositionen finden Sie auf der Rückseite. Zu jeder Schadenpositionen gibt es umfangreiche Rechtsprechung - auch zur jeweiligen Höhe. Ohne Kenntnis dieser Rechtsprechung kann eine wirksame Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nicht erfolgen. Zu einigen Schadensersatzpositionen gibt es auch verschiedene Tabellen, die die Höhe der Schadensersatzansprüche darstellen. Auch diese Tabellen muss der Fachmann kennen, damit tatsächlich alle Schadensersatzansprüche für den Mandanten durchgesetzt werden können.
Wenn Sie Fragen zum Verkehrsunfallrecht haben, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung werden wir Ihre Fragen beantworten und auch die Vertretung im Verkehrsunfallrecht kompetent übernehmen. Hierzu gehört auch die Verteidigung in Bußgeldsachen und Strafsachen.
Schadenpositionen
Sachschaden etc.:
Ab- und Anmeldekosten
Abzüge Neu für Alt
Alt- bzw. Vorschäden
Anhängerkupplung
Anwaltskosten
Aufwendungen (nutzlose, frustrierte)
Auslagenpauschale
Durchsichtkosten
Eigenanteil Krankenhauskosten
Entsorgungskosten
Fahrbahnreinigung
Fahrtkosten
Finanzierungskosten
frustrierte Aufwendungen
Gewerbefahrzeug
Gewinn - entgangener
Krankenhauskosten Eigenanteil
Kfz.-Sachverständigenkosten
Kosten für Kostenanschlag
Kreditkosten
merkantiler Minderwert
Mietwagenkosten
Neuwagenanspruch
nutzlose Aufwendungen
Nutzungsausfall
Personalaufwendungen
Radio-Umbaukosten
Reparaturkosten
Restwert
Sachverständigenkosten
Totalschaden
Überprüfungskosten
Umbau-, Umrüstungskosten
Umsatzsteuer
Unkostenpauschale
Verbringungskosten (Lackiererei)
Verdienstausfall
Versicherungsnachteile
Verzugszinsen
Vorteile - entgangene
Wertminderung
Zeit- /Personalaufwendungen
Zinsen
Personenschaden allgemein:
Abfindungsvergleich
Beweislast
Einkommensnachteile
Entgangene Vorteile
entgangener Gewinn
Feststellungsklage / -interesse
Forderungsübergang
Harmlosigkeitsgrenze
Haushaltsführungsschaden
psychische Folgen der Todesnachricht
psychische Unfallfolgen
Schleudertrauma
Schmerzensgeld
Sicherheitsgurt
Sozialversicherungsträger
Unfallversicherung
Unterhaltsschaden
Verdienstausfall
Verjährung
Vorschädigung
Vorteilsentgang
Wegeunfall
Zivilprozess
Zukunftsschaden
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