Straßenverkehrsrecht/Bußgeldsachen

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Bußgeldsachen

Dieser Bereich umfasst insbesondere

Bußgeldsachen
Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Gerade im Straßenverkehr ist die Rechtslage, gleichgültig ob es sich um einen Verkehrsunfall handelt oder ob ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, oft sehr schwierig zu beurteilen.

Ohne die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsbeistandes steht man schnell auf verlorenen Posten. Denn nur der ausgebildete Rechtsanwalt ist in der Lage, Sie umfassend zu beraten und zu vertreten.

Wichtig ist deshalb, dass man keine Aussage gegenüber Behörden oder der Polizei vornimmt, ohne vorher mit dem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten zu haben.

Auch wenn die Rechtslage zunächst eindeutig erscheint, erlebt man ohne fachliche Unterstützung oft böse Überraschungen. Deshalb sollte immer – auch in vermeintlich eindeutig gelagerten Fällen – ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden. Nur der Rechtsanwalt vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Die Rechtslage im Verkehrsrecht ist für einen Laien nicht überschaubar. Nur ein Anwalt kann eine optimale Abwicklung durchführen. Hierzu ist regelmäßig notwendig, Einsicht in die Bußgeld- oder Strafakten zu nehmen, die nur der Rechtsanwalt bekommt. 

In Ihrem eigenen Interesse raten wir daher dazu, in allen Fällen möglichst umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihre Ansprüche durchsetzt und Ihre Verteidigung übernimmt.

Für weitere Informationen steht unsere Kanzlei gerne zu Ihrer Verfügung.

Mögliche  Fehlerquellen bei  Messungen von Geschwindigkeiten
Jedes Messgerät kann messgerättypische Fehler aufweisen. Daher ist zunächst festzustellen, mit welchem Messgerät die Messung erfolgt ist. Hier kommen z. B. in Frage:

Lasermessverfahren
Lasermessverfahren ohne Bilddokumentation / Lasermessverfahren mit Videodokumentation / Lasermessverfahren mit Bilddokumentation

Lichtschrankenmessverfahren
Lichtschranke „uP 80 / Lichtschranke „LS4.0 / Einseitensensormessverfahren „ES 1.0 / Einseitensensormessverfahren „ES 3.0‘

Stationäre Messgeräte (Piezo-Kabel-Geschwindigkeitsmessgeräte).
Geschwindigkeitsmesssystem Traffiphot S / Traffiphot S-digital / Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330 / TRUVELO Geschwindigkeitsüberwachungsanlage M42 / TRUVELO Geschwindigkeitsüberwachungsanlage VDS M5 / Geschwindigkeitsmesssystem V-Control lib mit Karnerasystem KA 1.1.

Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren
Messen durch Nachfahren mit nicht geeichtem Tachografen / Messung durch Nachfahren mit geeichtem Tachografen

Radarmessverfahren
TRAFFIPAX Speedophot / MULTANOVA 6F

Bei allen Messgeräten ist zunächst zu prüfen, ob eine gültige Erreichung des Gerätes erfolgt ist. Es kann dabei durchaus möglich sein, dass man feststellt, dass die Eichgültigkeit aufgrund eines Eingriffs in das Messgerät entfallen ist. Kritisch sind auch Vorgänge zu betrachten, wenn im zeitlich engen Zusammenhang mit oder nach der Messung eine Nach - oder Neueichung erfolgt ist.
Insbesondere bei Lasermessgeräten ist auch zu prüfen, ob ein Schulungsnachweis von einer hierzu berufenen Stelle ausgestellt worden ist. Die Schulung muss auch zeitnah erfolgt sein und mit der aktuell eingesetzten Software durchgeführt worden sein.

Bezüglich der Messstelle ist zu überprüfen, ob die Messstelle auf Anfälligkeit für Fehlermeldungen, zum Beispiel Reflexionen, untersucht worden ist. Dies gilt insbesondere auch für die Radarmessverfahren.

Die Messbeamten müssen bei allen verwendeten Messgeräten die ordnungsgemäße Beschilderung prüfen. Insbesondere bei stationär eingerichteten Messanlagen ist auch festzustellen, ob während der ganzen Zeit die Beschilderung ordnungsgemäß gewesen ist. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Ordnungsgemäßheit der Beschilderung jeweils dokumentiert worden ist.

Insbesondere bei mobilen Messgeräten ist zu überprüfen, ob das Messgerät an der Messstelle korrekt aufgestellt und justiert worden ist. Bei stationären Messgeräten können Schäden an dem Messschleifen vorliegen, die jedoch in aller Regel erst bei der zeitlich darauf folgenden Untersuchung festgestellt werden können.

Bei den benannten Messgeräten sind auch die erforderlichen Tests durchzuführen. Dabei sind die erforderlichen Tests auch regelmäßig durch Fotos oder Eintragung in das Messprotokoll zu dokumentieren.

Bei einigen Messgeräten ist auch ein besonders aufmerksamer Messbetrieb durch die Messbeamten vorgeschrieben. Notwendig ist auch eine einwandfreie Zuordnung des Messwertes zu dem Fahrzeug. Deshalb sind in aller Regel Fotos, auf denen zwei Fahrzeuge zu erkennen sind, als kritisch zu bewerten.

Zu prüfen ist weiter, ob Besonderheiten bei der Messung festzustellen sind, die auf das vorliegen einer Fehlmessung schließen lassen. Schließlich müssen die Messergebnisse und die Einhaltung der Vorgaben des jeweiligen Herstellers ordnungsgemäß dokumentiert worden sein. Bei Videoaufzeichnungen ist auch die korrekte Auswertung des Videos von besonderer Bedeutung. Auch hier können Fehler vorliegen, die den Nachweis der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht möglich machen.


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